Beratung
Die Beratungstätigkeit ist zum einen gekennzeichnet durch obligatorische
sozialarbeiterische Tätigkeiten. Hierzu gehören:
- Maßnahmen zur unmittelbaren Haftvermeidung
- das Beantragen von Legitimationspapieren
- die Klärung und Sicherstellung der Krankenversicherung
- die Regelung offener Verfahren
- die (Wieder-)Aufnahme des Kontakts zu beteiligten Institutionen wie Justizorganen, Gläubigern etc.
- die Inanspruchnahme rechtmäßiger Leistungen
Darüber hinaus erfolgt die Beratung im Rahmen einer Einzelfallbetreuung, in deren Verlauf wir einen individuellen Hilfeplan entwickeln. Dieser Hilfeplan fließt ein in die Vereinbarung, die wir mit den einzelnen Klientinnen und Klienten im Hinblick auf die Beratungs- und Betreuungsziele abschließen.
Weitere Schwerpunkte der Beratung liegen im Suchtmittelkonsum, bei der Gesundheit und bei der Persönlichkeitsförderung.