Beratung



Die Beratungstätigkeit ist zum einen gekennzeichnet durch obligatorische
sozialarbeiterische Tätigkeiten. Hierzu gehören:


  • Maßnahmen zur unmittelbaren Haft­vermeidung
  • das Beantragen von Legitimations­papieren
  • die Klärung und Sicherstellung der Krankenversicherung
  • die Regelung offener Verfahren
  • die (Wieder-)Aufnahme des Kontakts zu beteiligten Institutionen wie Justiz­organen, Gläubigern etc.
  • die Inanspruchnahme rechtmäßiger Leistungen

Darüber hinaus erfolgt die Beratung im Rahmen einer Einzelfallbetreuung, in deren Verlauf wir einen individuellen Hilfeplan entwickeln. Dieser Hilfeplan fließt ein in die Vereinbarung, die wir mit den einzelnen Klientinnen und Klienten im Hinblick auf die Beratungs- und Betreuungsziele abschließen.

Weitere Schwerpunkte der Beratung liegen im Suchtmittelkonsum, bei der Gesundheit und bei der Persönlichkeitsförderung.