Projekt Jork
Stationäre Therapie für Drogenabhängige
Welche Regeln gelten bei unseren Therapien?
- Drogen- oder Alkoholkonsum, ebenso wie Gewaltanwendung oder
Gewaltandrohung können unmittelbar zur Entlassung führen.
- Die
Teilnahme am Therapieprogramm ist verbindlich, ebenso die Teilnahme
an regelmäßigen Urinund Alkoholkontrollen.
- Privat-Postverkehr
und Telefonate sind von Anfang an möglich (nach vorheriger Abklärung).
- Der
Empfang von (cleanem) Besuch in der Einrichtung ist nach Vereinbarung
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, d.h. es gibt
keine so genannte „Kontaktsperre“.
- Klientinnen und
Klienten aus dem Großraum Hamburg können während der
Therapie wichtige soziale und familiäre Beziehungen und Kontakte
aufrechterhalten.
- In
den ersten vier Wochen sind keine Alleinausgänge möglich.
Das Verlassen der Einrichtung erfolgt nur in Begleitung.
- Darüber
hinaus gibt es weitere Regeln, die das Zusammenleben erleichtern und
Ihnen bei der Aufnahme erläutert werden.

Umgang mit Abstinenzverletzung
- Die Freiheit von Suchtmitteln wird durch häufige, unregelmäßige
Urin- und Alkoholkontrollen abgesichert. Andererseits gehören
Rückfälle
für nicht wenige Abhängige zur Realität, selbst wenn
sie ihre Sucht ernsthaft überwinden wollen.
- Das Vorgehen bei
Abstinenzverletzungen erfolgt unter klaren Bedingungen, die Ihnen im
Aufnahmegespräch erläutert werden.
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